Rhein-Neckar, 1. Juli 2012. (red/pm) Das nächtliche Unwetter vom 30. Juni zum 1. Juli hat Polizei und Feuerwehr in Atem gehalten.
Information der Polizeidirektion Heidelberg:
“In Heidelberg und dem Rhein-Neckar-Kreis kam es in der Nacht vom 30.06.2012 / 01.07.2012 zwischen 23.30 Uhr und 01.00 Uhr zu schweren Gewittern. Die Folge, eine Vielzahl von Einsätzen (145 eingegangene Notrufe) für die Polizei.
Von besonderer Bedeutung waren hierbei:
- BAB 5, Heidelberg in Richtung Karlsruhe, Höhe Patrick-Henry-Village, mehrere herabgestürzte Äste auf Fahrbahn
- B 3, Höhe Leimen, umgestürzter Baum auf Fahrbahn
- B 36, Hockenheim in Richtung Schwetzingen, umgestürzter Baum auf Fahrbahn
- 45, Höhe Mauer, Unterführung der Bahnhofstraße überflutet
- B 291, Oftersheim, Höhe Golfplatz, umgestürzter Baum auf Fahrbahn
- L 534, zwischen Neckargemünd und Heidelberg-Ziegelhausen, auf Fahrbahn gestürzter Bauwagen
- L 590, zwischen Eberbach und Schwanheim, umgestürzter Baum auf Fahrbahn
- L 597, zwischen Schwetzingen und Mannheim-Friedrichsfeld, mehrere umgestürzte Bäume auf Fahrbahn
- L 637, zwischen Edingen und Heidelberg-Wieblingen, mehrere herabgestürzte Äste auf der Fahrbahn
- K 4162, zwischen Waldhilsbach und B 45, umgestürzter Baum auf Fahrbahn
- K 4191, zwischen Epfenbach und Reichartshausen, umgestürzter Baum auf Fahrbahn
- K 9710, zwischen Heidelberg und Waldhilsbach, umgestürzter Baum auf Fahrbahn
- Heidelberg, Dompfaffenweg 11, Beschädigung des Kamins eines Wohnhauses durch Blitzeinschlag
- Heidelberg, Schlosswolfsbrunnenweg, umgestürzter Baum auf Fahrbahn
- Wiesenbach, Hauptstraße, umgestürzter Baum auf geparktem Pkw.
- Diverse durch Unwetter ausgelöste Alarme, u.a. in der Universität Heidelberg und der Relaisstation der Polizeidirektion Heidelberg in Moosbrunn
- Stromausfall im Heidelberger Parkhaus P1, die Ausfahrt war kurze Zeit nicht möglich.
Derzeit müssen fast alle der vorgenannten Bundes-, Land- und Kreisstraßen bis zur Beseitigung der Hindernisse gesperrt werden, die L 597 sogar bis zum nächsten Morgen.
Personen wurden nicht geschädigt. Über die Höhe des entstandenen Sachschadens kann bislang keine Aussage getroffen werden.”