Mannheim/Rhein-Neckar, 07. November 2012. (red/bnr.de) Ein halbes Jahr nach einer NPD-Demo zum 1. Mai in Mannheim müssen Rechtsextremisten nicht mehr mit einer Strafverfolgung rechnen, wie das Portal “Blick nach rechts” berichtet.
Die Polizei hatte nach dem Singen von „Landser“-Songs und dem Angriff auf Beamte insgesamt 44 Rechtsextremisten in Gewahrsam genommen, überwiegend „Autonome Nationalisten“. Bis auf ein Verfahren wegen des Werfens eines Knallkörpers auf Polizisten gibt es keine laufenden Strafverfahren, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim auf Anfrage. Der Täter des Böllerwurfes konnte bislang nicht ermittelt werden.
Dass Dutzende Neonazis zwei Lieder der als kriminelle Vereinigung verbotenen Band „Landser“ gesungen hatten, (bnr.de berichtete) leitete die Polizei der Staatsanwaltschaft nicht weiter. Dabei besangen die Rechtsextremisten unter anderem im „Polackentango“ einen erneuten Überfall auf Polen durch Deutschland. Der Liedausschnitt „Schlagt sie tot, schlagt sie tot, schlagt die Kommunisten nieder!“ wurde in Richtung von Gegendemonstranten gerufen.
Ebenfalls wurde spöttisch skandiert: „Wir gedenken Anne Frank – sie lag zwei Tage hinter’m Schrank!“ Das belegen Videoaufnahmen, die bnr.de vorliegen. Auch eine antisemitische Rede des rheinland-pfälzischen NPD-Funktionärs Markus Walter ist von der Polizei nicht als strafrechtlich relevant eingestuft worden. (jf)
Anm. d. Red.: Dieser Text wurde mit freundlicher Genehmigung von http://bnr.de übernommen.