Mannheim, 09. April 2014. (red/pm) Der grausame Mord an der litauischen Studentin Gabriele Z. (20) in der Nacht vom 03. auf den 04. Oktober 2013 wird ab dem 22. April vor der Strafkammer des Mannheimer Landgerichts verhandelt. Der mutmaßliche Täter, Emil S., der zur Zeit in Untersuchungshaft sitzt, ist angeklagt wegen Mordes in Tateinheit mit sexueller Nötigung mit Todesfolge sowie Raub mit Todesfolge und wegen zwei weiterer Delikte. Sein Opfer war erst wenige Wochen zuvor als Gaststudentin nach Mannheim gekommen.
Wegen eines Überfalls auf eine 48-jährige Frau in Speyer am 10. August 2013 lautet die Anklage auf versuchten Mord in Tateinheit mit Raub und gefährlicher Körperverletzung, teilte der Vorsitzende Richter Dr. Joachim Bock auf Anfrage mit. In einem dritten Fall, am 17. Oktober 2013 bei dem er zwei Mädchen in Grünstadt (13/17) überfallen haben soll, lautet die Anklage auf Raub in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung. Im Falle eines Schuldspruchs erwartet den Mann eine lebenslange Freiheitsstrafe. Ob anschließend eine Sicherheitsverwahrung angeordnet wird, werde in der Verhandlung zu prüfen sein, sagte Dr. Bock.
Information des Landgerichts Mannheim:
“Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, er habe am 10.08.2013 kurz vor Mitternacht in Speyer die Nebenklägerin B. entsprechend seinem zuvor gefassten Tatentschluss auf einer wenig beleuchteten Straße überraschend von hinten angegriffen, um sich in den Besitz der von ihr mitgeführten Wertgegenstände zu bringen. Dabei habe er die Nebenklägerin in ein Gebüsch und dort zu Boden gerissen und sie zunächst mit den Händen und anschließend mit deren Schal gewürgt, wobei er mit bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt habe. Des weiteren soll er ihr mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt haben. Der Angeklagte soll schließlich aufgrund der erheblichen Gegenwehr der Nebenklägerin die Drosselung der Nebenklägerin aufgegeben und unter Mitnahme ihrer Umhängetasche, in der sich u.a. ein Mobiltelefon und Bargeld i.H.v. EUR 50.- befunden haben sollen, davongerannt sein. Die Nebenklägerin soll aufgrund des Angriffes des Angeklagten Prellungen und Schürfungen am ganzen Körper, eine Platzwunde am Auge sowie eine Kieferhöhlenimpressionsfraktur davongetragen haben. Die Nebenklägerin soll sich aufgrund der Verletzungen bis zum 16.08.2013 in stationärer Behandlung in einem Krankenhaus befunden haben.
Der Angeklagte soll am Abend des 03.10.2013 die litauische Studentin Gabriele Z. in Mannheim in der Absicht überfallen haben, an dieser sexuelle Handlungen vorzunehmen und sich darüber hinaus in den Besitz der von ihr mitgeführten Wertgegenstände zu bringen. Dazu soll der Angeklagte die Studentin mit dem von ihr getragenen Schal bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt, sich anschließend an ihr vergangen und schließlich die von ihr mitgeführte Handtasche an sich gebracht haben. In der Handtasche hätten sich u.a. ein Smartphone und eine geringe Menge Bargeld befunden. Der Angeklagte habe bei seinem Handeln den Tod der Studentin billigend in Kauf genommen. Gabriele Z. sei am Tatort aufgrund der durch die Strangulation erlittenen Verletzungen verstorben.
Am Abend des 17.10.2013 soll der Angeklagte in Grünstadt zwei Mädchen, die gemeinsam spazieren gegangen seien, überfallen haben. Die Mädchen hätten in erheblicher Weise Widerstand geleistet. Dennoch sei es dem Angeklagten gelungen, einem Mädchen die Handtasche zu entwenden, in der sich jedoch keine Sachen von besonderem Wert befunden hätten. Die beiden Mädchen sollen nur leichtere Verletzungen davongetragen haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft ist im Rahmen der Anklageerhebung davon ausgegangen, dass die Anordnung der Sicherungsverwahrung zu prüfen sein wird.”