Rhein-Neckar, 19. September 2013. (red/pm) Aufgrund der steigenden Öl- und Gaspreise ist die Nachfrage nach Brennholz ungebremst. Will man das Holz im Wald selbst aufarbeiten, gilt es, einiges zu beachten.
Information des Landratsamt Rhein-Neckar:
“Brennholz selbst im Wald aufzuarbeiten, ist in den vergangenen Jahren angesichts steigender Preise für Öl oder Gas immer attraktiver geworden. Ein Raummeter Brennholz ersetzt beispielsweise rund 220 Liter Heizöl. Obwohl die Preise für die verschiedenen Brennholzsortimente im Vergleich zum Vorjahr leicht angezogen haben, erwartet das Kreisforstamt des Rhein-Neckar-Kreises in der kommenden Einschlagssaison wieder eine hohe Nachfrage.
Angeboten wird „Brennholz lang“ und „Schlagraum“.
„Brennholz lang“ ist ein sogenanntes Polterholz, das in der Regel aus schwächeren Baumstämmen in unterschiedlichen Längen von 3 bis 10 Metern besteht, die bereits an den Waldweg vorgezogen wurden. Dort kann es weiter aufgearbeitet werden. Der Festmeter „Brennholz lang“ kostet im Staatswald in diesem Jahr 57 Euro.
Als Reisschlag oder Schlagraum bezeichnet man ein Gipfel- und Restholz, das beim Stammholzeinschlag in der Fläche verbleibt. Dieses Holz wird in Flächenlose eingeteilt und kann in der Fläche selbständig aufgearbeitet werden. Die Waldflächen dürfen dabei außerhalb der Rückegassen jedoch keinesfalls mit Maschinen befahren werden.
Im Rheintal ist dieses Sortiment nur begrenzt verfügbar, so dass hier überwiegend Polterholz angeboten wird. Brennholz aus selbst durchgeführten Durchforstungen wird nur nach besonderer Anfrage beim zuständigen Revierleiter vergeben.
Motorsägenschein
Da das Brennholzmachen große Unfallrisiken birgt, sind der sichere Umgang mit der Motorsäge und weitere Kenntnisse über die Unfallverhütungsvorschriften unerlässlich. Der entsprechende Nachweis über einen „Motorsägenschein“ ist im Rhein-Neckar-Kreis Voraussetzung für die Vergabe von Brennholz.
Das Kreisforstamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Verwendung von biologisch abbaubarem Kettenschmieröl ebenso gewährleistet sein muss, wie die Betankung der Motorsäge mit Sonderkraftstoff, der im Fachhandel erhältlich ist. Der Betrieb der Motorsäge mit herkömmlichen Mischungen aus Benzin und Zweitaktmotorenöl ist nicht mehr zulässig. Mit dieser Maßnahme wird nicht nur den Bestimmungen in den zertifizierten Wäldern Rechnung getragen – sie dient auch dem Schutz der eigenen Gesundheit. Die für eine Aufarbeitung geltenden Regeln sind auf einem Merkblatt zusammengefasst, welches vom Kreisforstamt an die Kunden verteilt wird.
Nähere Auskünfte über die Brennholzabgabe geben die örtlich zuständigen Forstrevierleiter.”