Stuttgart/Rhein-Neckar, 23. Januar 2016. (red/cr) Mit einem Landesfamilienpass können Familien oder Alleinerziehende mit Kindern viele verschiedene Schlösser, Gärten, Museen und andere Freizeit-Einrichtungen zu ermäßigten Preisen oder sogar kostenlos besuchen. Für 2016 ist das Angebot sogar erweitert.
Der Landesfamilienpass bietet Familien oder Alleinerziehende mit Kindern die Möglichkeit, die vielfältigen Freizeitmöglichkeiten in Baden-Württemberg zu nutzen. Mit ihm können zahlreiche staatliche Schlösser, Gärten und Museen, kommunale Einrichtungen sowie eine immer größer werdende Anzahl von nicht-staatlichen Einrichtungen zu ermäßigten Preisen oder sogar kostenlos besucht werden.
Mit dem Landesfamilienpass und der zugehörigen Gutscheinkarte können insgesamt 20 mal im Jahr staatliche Schlösser und Gärten und die staatlichen Museen in Baden-Württemberg kostenfrei oder zu einem ermäßigten Eintritt besucht werden.
Derzeit kann man bei der jeweiligen Stadt- und Gemeindeverwaltung den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte persönlich oder bei einzelnen Behörden auch elektronisch beantragen.
Antragsberechtigt sind folgende Familien mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern, die mit ihren Eltern in einem Haushalt leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in einem Haushalt leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in einem Haushalt leben oder
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben.
Bei der Beantragung des Landesfamilienpasses muss ein Personalausweis oder Reisepass und ein Kindergeldberechtigungsnachweis vorliegen. Bei Kindern mit Behinderungen wird zusätzlich ein Schwerbehindertenausweis benötigt, bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug ein Leistungsbescheid. Asylbewerber brauchen einen Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument um den Familienpass zu erhalten.
Speziell bezeichnete Gutscheine gibt es zum Beispiel für die Naturkundemuseen in Stuttgart und Karlsruhe, die Staatsgalerie Stuttgart, die Kunsthalle Karlsruhe, das Technoseum Mannheim oder das Schloss Heidelberg und berechtigen zum einmaligen kostenfreien Eintritt.
2016 erweitertes Angebot
Die anderen Schlösser, Gärten und Museen können mit den sechs Gutscheinen „Sonstiges Objekt“ – auch mehrfach im Jahr – kostenfrei besucht werden.
Sondertarife und Freikarten gibt es auch für einige Ausstellungen und Freizeiteinrichtungen des Landes wie beispielsweise den „Blühenden Barock“in Ludwisgburg, den Erlebnispark „Trippsdrill in Cleebronn bei Heilbronn“ oder die „Wilhelma“ in Stuttgart.
Neu sind 2016 die Gutscheine für die Ravensburger Kinderwelt und für das Keltenmuseum Heuneburg bei Herbertingen. Die Ravensburger Kinderwelt Kornwestheim bietet vom 02. Juni bis zum 31. Juli 2016 für Landesfamilienpassinhaber einen kostenfreien Eintritt an. Ohne besonderen Gutschein können Familien mit dem Landesfamilienpass in diesem Jahr auch das Odenwälder Freilandmuseum in Gottersdorf bei Walldürn zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen oder mit einer ermäßigten Viererkarte für Familien mit der Sommerbobbahn in Sonnenbühl fahren.
Hier können die Listen aller teilnehmenden Einrichtungen eingesehen werden:
sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/menschen/familie/leistungen/landesfamilienpass/
Antragsformulare und weitere Infos gibt es im jeweiligen Bürgerbüro der Stadt- oder Gemeindeverwaltungen.