Mannheim, 27. März 2012. (red/cr) Seit 2009 gilt in der EU “eine Person – ein Pass”. Da diese Regelung EU-weit bis zum 26. Juni 2012 umgesetzt werden muss, benötigen dann auch Kinder ab ihrer Geburt für Auslandsreisen einen eigenen Reisepass. Der Kinderreisepass kann bei allem Bürgerdiensten beantragt werden.
Von Christian Ruser
Ab 26. Juni benötigen Kinder für Auslandsreisen ein eigenes Reisedokument. Diese Regelung gilt auch für die Schengenstaaten der Europäischen Union. Das bedeutet, dass alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland einen eigenen Ausweis haben müssen. Es genügt also nicht mehr die Kinder im Reisepass der Eltern eingetragen zu haben.
Für Eltern bieten sich drei Möglichkeiten der neuen Regelung nachzukommen: Kinder-Reisepass, Personalausweis und Reisepass.
Welcher Pass ist der Richtige?
Die Frage, welcher Ausweis der passende ist, hängt von der Verwendung ab. Es können ein Kinder-Reisepass, ein Personalausweis oder ein Reisepass beantragt werden. Alle Ausweise haben eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.
Der Kinder-Reisepass ist mit 13,00 Euro die günstigste Variante und kann bei Bedarf mit einem neuen Foto aktualisiert werden. Dies empfiehlt sich vor allem für Kleinkinder, da in dieser Zeit die Kinder die größten Veränderungen durchlaufen.
Das Bild im Personalausweis und im Reisepass kann nicht nachträglich aktualisiert werden. Trotzdem kann es notwendig sein, einen Reisepass für ein Kind zu beantragen. So ist in einigen nichteuropäischen Ländern der Kinder-Reisepass nicht ausreichend. Es ist daher sinnvoll vor einem geplanten Auslandsaufenthalt die Reisehinweise des Auswärtigen Amts anzusehen.
Warum die Neuregelung?
In der EU gilt seit 2009 die Passverordnung, in der aus Sicherheitsgründen das Prinzip “eine Person – ein Pass” verankert wurde. Diese Verordnung muss bis 26. Juni 2012 EU-weit umgesetzt werden. An diesem Tag werden nach einer EU-Vorgabe die Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig. Die Dokumente behalten für die Eltern aber ihre Gültigkeit.