Karlsruhe, 03. März 2016. (red/ms) Im Verbotsverfahren gegen die NPD muss das Bundesverfassungsgericht Klarheit finden, unter welchen Umständen eine Partei verboten werden kann. Dabei spielt auch eine Rolle, welche konkrete Bedrohung von der NPD für die freiheitlich demokratische Grundordnung ausgeht. Extremismusforscher sind sich einig, dass Forderungen und Weltsicht der NPD rassistisch, menschenverachtend und verfassungsfeindlich sind. Die Gefahr, die von den Rechtsradikalen ausgeht, wird … [Weiterlesen...]
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