
Rhein-Neckar/Stuttgart/Leipzig, 28. März 2012. (red) Heute urteilt das Bundesverwaltungsgericht, ob das Fotografieren von Polizeieinsätzen verboten werden kann oder nicht. Das Haller Tagblatt (Schwäbisch Hall) hatte gegen ein bei einem SEK-Einsatz ausgesprochendes Fotografierverbot geklagt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart bestätigte das Verbot, der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim erklärte das Verbot als rechtswidrig. In letzter Instanz entscheidet nun das Leipziger Gericht - sollte das … [Weiterlesen...]





















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