
Rhein-Neckar/Berlin, 04. MĂ€rz 2013. (red/pro) Am Freitag hat eine Mehrheit im Bundestag dem "Leistungschutzrecht fĂŒr Presseverlage" zugestimmt. Das Gesetz soll angeblich die "Leistungen" von Verlagen schĂŒtzen - so dĂŒrfen nur noch "einzelne Worte" oder "kleinste TextauszĂŒge" von Verlagsinhalten kostenfrei angezeigt werden - alles andere muss bezahlt werden. Was "kleinste TextauszĂŒge" genau heiĂt, ist offen und muss im Zweifel vor Gericht geklĂ€rt werden. Droht eine neue … [Weiterlesen...]























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