Heidelberg, 17.02.2022. (red/pm) Am 1. März beginnt die sogenannte Vegetationszeit, die bis zum 30. September andauert. In diesem Zeitraum ist es gemäß Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. … [Weiterlesen...]
Die Artenvielfalt in Städten ist teilweise größer als jene in ländlichen Gebieten
Tag des Artenschutzes am 3. März: Die Stadt wird als Naturraum immer wichtiger
Berlin/Rhein-Neckar, 03. März 2017. (red/pm) Zum Tag des Artenschutzes macht der Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. auf eine Entwicklung aufmerksam, die bis vor wenigen Jahren noch undenkbar gewesen ist: Mittlerweile gibt es in vielen Städten eine größere Artenvielfalt als in ländlichen Gebieten. … [Weiterlesen...]